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   LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2006 - L 9 AS 82/06 ER   

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https://dejure.org/2006,105859
LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2006 - L 9 AS 82/06 ER (https://dejure.org/2006,105859)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06.04.2006 - L 9 AS 82/06 ER (https://dejure.org/2006,105859)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06. April 2006 - L 9 AS 82/06 ER (https://dejure.org/2006,105859)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.08.2005 - L 7 AS 182/05

    Begehren auf darlehensweise Übernahme rückständiger Energiekosten; Sperrung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2006 - L 9 AS 82/06
    Da solche Rückstände auch nicht nach § 22 Abs. 5 SGB II, der ausschließlich auf Mietschulden Anwendung findet (vgl. Lang, aaO, § 22 Rdnr. 101), übernommen werden können, verbleiben für die Tilgung solcher Verbindlichkeiten allenfalls Ansprüche nach § 34 Abs. 1 SGB XII gegen den zuständigen Träger der Sozialhilfe (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 19. August 2005, Az.: L 7 AS 182/05).

    Deshalb kommt in Anwendung von § 23 Abs. 1 SGB II grundsätzlich auch die darlehensweise Übernahme von aktuellen Nachforderungen für allgemeine Energiekosten im Rahmen einer Jahresabrechnung des Energieversorgers in Betracht, soweit diese nicht aus den laufenden Regelleistungen finanziert werden kann (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 19. August 2005, Az.: L 7 AS 182/05).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2006 - L 9 AS 7/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2006 - L 9 AS 82/06
    Eine gesetzliche Einschränkung auf einmalige Anschaffungen, wie sie die Beschwerdegegnerin angenommen hat, besteht insoweit allerdings nicht (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 30. Januar 2006, Az.: L 9 AS 7/06 ER, vgl. Lang, aaO, § 23 Rdnr. 17).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2006 - L 8 SO 29/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2006 - L 9 AS 82/06
    Der Senat übersieht auch in diesem Zusammenhang nicht, dass die Beschwerdeführer gegen den zuständigen Sozialhilfeträger einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung hinsichtlich einer Schuldenübernahme haben (§ 34 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB XII), über den unterdessen in einem weiteren Beschwerdeverfahren (L 8 SO 29/06 ER) gestritten wird.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2009 - L 9 AS 1175/09
    Dieser vom Sozialgericht aufgestellte Rechtssatz widerspricht im Ergebnis dem das Leistungsrecht des SGB II beherrschenden Zuflussprinzip und zahlreichen auf diesem beruhenden obergerichtlichen Entscheidungen (vgl. etwa hinsichtlich der Neben- oder Heizkostenabrechnung als Grundlage für einen aktuellen Bedarf Beschluss des erkennenden Senats vom 26. April 2006, Az. L 9 AS 82/06 ER, zuletzt auch LSG NRW, Urteil vom 22.01.2009, Az. L 7 AS 44/08).

    Die Rechtsprechung - auch des 7. und 8. Senats - geht daher hinsichtlich der Übernahme von Nachforderungen aus Nebenkostenabrechnung dahin, dass es sich um laufende Kosten von Wohnung und Heizung in demjenigen Monat handelt, in welchem die Nebenkostenabrechnung erfolgt und die Nachzahlung fällig wird (so - beispielhaft - auch die vorzitierte Entscheidung des erkennenden Senats vom 26. April 2006, Az. L 9 AS 82/06 ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2009 - L 9 AS 667/09
    Dieser vom Sozialgericht aufgestellte Rechtssatz widerspricht im Ergebnis dem das Leistungsrecht des SGB II beherrschenden Zuflussprinzip und zahlreichen auf diesem beruhenden obergerichtlichen Entscheidungen (vgl. etwa hinsichtlich der Neben- oder Heizkostenabrechnung als Grundlage für einen aktuellen Bedarf Beschluss des erkennenden Senats vom 26. April 2006, Az. L 9 AS 82/06 ER, zuletzt auch LSG NRW, Urteil vom 22.01.2009, Az. L 7 AS 44/08).

    Die Rechtsprechung - auch des 7. und 8. Senats - geht daher hinsichtlich der Übernahme von Nachforderungen aus Nebenkostenabrechnung dahin, dass es sich um laufende Kosten von Wohnung und Heizung in demjenigen Monat handelt, in welchem die Nebenkostenabrechnung erfolgt und die Nachzahlung fällig wird (so - beispielhaft - auch die vorzitierte Entscheidung des erkennenden Senats vom 26. April 2006, Az. L 9 AS 82/06 ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2008 - L 7 AS 442/08

    Geltendmachung einer darlehensweisen Übernahme rückständiger Energiekosten

    Rechtsgrundlage für die Übernahme von Energiekostenrückständen, die - wie hier - aufgrund der Nichtzahlung von Abschlägen als Schulden zu qualifizieren sind (vgl. Beschlüsse des Senats vom 14.01.2008 - L 7 AS 753/07 ER - 19.08.2005 - L 7 AS 182/05 -, Beschlüsse des LSG Niedersachsen-Bremen vom 21.08.2006 - L 8 AS 227/05 ER - vom 06.04.2006 - L 9 AS 82/06 ER - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.06.2008 - L 7 AS 2309/08 ER B -), ist § 22 Abs. 5 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - SGB II - .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2008 - L 7 B 56/08
    Nach der Rechtsprechung des LSG Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 19.08.2005 - L 7 AS 182/05 ER - Beschluss vom 06.04.2006 - L 9 AS 82/06 ER - Beschluss vom 21.08.2006 - L 8 AS 227/05 ER -) sind Stromkosten grundsätzlich Bestandteil der Regelleistung nach § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II, sodass sie grundsätzlich aus der laufenden Regelleistung zu zahlen sind.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 15 AS 280/10
    Eine derartige Zuordnung widerspräche im Ergebnis dem das Leistungsrecht des SGB II beherrschenden Zuflussprinzip und zahlreichen auf diesem beruhenden obergerichtlichen Entscheidungen (vgl. etwa hinsichtlich der Neben- oder Heizkostenabrechnung als Grundlage für einen aktuellen Bedarf Beschlüsse des Landessozialgerichts Niedersachsen - Bremen vom 26. April 2006, Az. L 9 AS 82/06 ER, und des LSG NRW, Urteil vom 22.01.2009, Az. L 7 AS 44/08):.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2008 - L 7 AS 432/08
    Durch den eingetretenen oder drohenden Verlust der Stromzufuhr müssen Nachteile möglich sein, die einer Unbewohnbarkeit der Wohnung gleichkommen (vgl. Beschluss des Senats vom 19.08.2005 - L 7 AS 182/05 ER , Beschluss vom 14.01.2008 - L 7 AS 753/07 ER -, Beschluss des 9. Senats des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 06.04.2006 - L 9 AS 82/06 ER -).
  • SG Oldenburg, 19.03.2007 - S 44 AS 1744/06
    Denn das Tatbestandsmerkmal der "Rechtfertigung" in § 22 Abs. 5 SGB II schließt insoweit auch eine Berücksichtigung der Gründe ein, die zur Entstehung der Schulden, hier die Nichtgewährung von Leistungen einschließlich der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, geführt haben (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 6. April 2006 - Az. L 9 AS 82/06 ER; vgl. Sozialgericht Oldenburg, Beschluss vom 9. Juni 2006 - Az. S 47 AS 606/06 ER; vgl. zum insoweit inhaltsgleichen § 34 SGB XII im Einzelnen Streichsbier in: Grube/Wahrendorf, Kommentar SGB XII, § 34 Rdnr. 7 m.w.N.; Hauck/Noftz, Kommentar SGB XII Bd.1, § 34 Rdnr. 12 m.w.N.) Die Übernahme der Schulden kann in derartigen Fällen nur ausnahmsweise in Betracht kommen kann (vgl. Hauck/Noftz, a.a.O.).
  • SG Oldenburg, 25.01.2007 - S 44 AS 139/07
    Soweit also nach § 22 Abs. 5 SGB II Schulden nur insoweit übernommen werden, als dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Beseitigung einer vergleichbaren Notlage ge-rechtfertigt ist, schließt das Tatbestandsmerkmal der "Rechtfertigung" eine Berücksichti-gung der Gründe ein, die zur Entstehung der Schulden geführt haben (vgl. Landessozial-gericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 6. April 2006 - L 9 AS 82/06 ER; vgl. So-zialgericht Oldenburg, Beschluss vom 9. Juni 2006 - S 47 AS 606/06 ER; vgl. zum inso-weit inhaltsgleichen § 34 SGB XII im Einzelnen Streichsbier in: Grube/Wahrendorf, Kommentar SGB XII, § 34 Rdnr. 7 m.w.N.; Hauck/Noftz, Kommentar SGB XII Bd.1, § 34 Rdnr. 12 m.w.N.).
  • SG Hannover, 12.07.2006 - S 21 AS 502/06
    Denn der Kläger hat keinen Anspruch auf (darle-hensweise) Übernahme der Stromkostennachzahlung in Höhe von 113, 84 EUR aus § 22 Abs. 5 SGB II. Zwar beruhen die aufgelaufenen Zahlungsrückstände bei enercity nicht darauf, dass der Kläger die Abschläge auf die laufend in Anspruch genommenen Stromlieferungen mehr entrichtet und daher die Erstattung der Stromkostennachforde-rung von vornherein grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. hierzu Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 6. April 2006 - Az. L 9 AS 82/06 ER; vgl. Sozial-gericht Oldenburg, Beschluss vom 9. Juni 2006 - Az. S 47 AS 606/06 ER; vgl. zum inso-weit inhaltsgleichen § 34 SGB XII im Einzelnen Streichsbier in: Grube/Wahrendorf, Kommentar SGB XII, § 34 Rdnr. 7 m.w.N.; Hauck/Noftz, Kommentar SGB XII Bd.1, § 34 Rdnr. 12 m.w.N.).
  • SG Hannover, 11.07.2006 - S 21 AS 142/06
    Soweit also nach § 22 Abs. 5 SGB II Schulden nur insoweit übernommen werden, als dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Beseitigung einer vergleichbaren Notlage ge-rechtfertigt ist, schließt das Tatbestandsmerkmal der "Rechtfertigung" auch eine Berück-sichtigung der Gründe ein, die zur Entstehung der Schulden geführt haben (vgl. Landes-sozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 6. April 2006 - Az. L 9 AS 82/06 ER; vgl. Sozialgericht Oldenburg, Beschluss vom 9. Juni 2006 - Az. S 47 AS 606/06 ER; vgl. zum insoweit inhaltsgleichen § 34 SGB XII im Einzelnen Streichsbier in: Gru-be/Wahrendorf, Kommentar SGB XII, § 34 Rdnr. 7 m.w.N.; Hauck/Noftz, Kommentar SGB XII Bd.1, § 34 Rdnr. 12 m.w.N.).
  • SG Oldenburg, 10.08.2007 - S 44 AS 1342/07
  • SG Hannover, 13.07.2005 - S 21 AS 962/06
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